Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für IT-Leistungen der meinhelferlein.at FlexCo, Kremserstraße 9, 3141 Kapelln (im Folgenden „wir“), unter der Marke KI für KMU. Dazu gehören Beratung, Konzeption, Integration, KI-Agenten, lokale Sprachmodelle, Dokumentenläufe, Schnittstellen und der Betrieb solcher Lösungen, soweit ein Auftrag das nennt.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern, wenn der Auftrag über kifuerkmu.at angebahnt oder ausdrücklich diesen Leistungen zugeordnet wird. Andere Angebote des Unternehmens, insbesondere Hausservice, fallen nicht unter diese AGB. Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
2. Leistung
Was wir liefern, steht in der Leistungsbeschreibung des einzelnen Auftrags. Ein erster Schritt ist in der Regel ein abgegrenzter Pilot. Umfang, Systeme und das erwartete Ergebnis legen wir vor Beginn fest.
Agenten und Automationen arbeiten in den vereinbarten Grenzen. Wo der Auftrag eine Freigabe vorsieht, prüft der Auftraggeber das Ergebnis und entscheidet über die weitere Verwendung. Vorschläge eines Modells oder Agenten ersetzen diese Prüfung nicht.
Wir schulden die vereinbarte technische Leistung. Einen bestimmten geschäftlichen Erfolg schulden wir nur, wenn der Auftrag das ausdrücklich festhält.
3. Vertragsschluss
Eine Anfrage über das Formular oder per E-Mail ist unverbindlich und noch kein Auftrag. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Leistungsbeschreibung in Textform bestätigen oder mit der Arbeit beginnen, weil der Auftraggeber das verlangt hat. E-Mail genügt für die Textform.
4. Mitwirkung
Der Auftraggeber nennt eine ansprechbare Person und stellt die Zugänge, Testdaten, Unterlagen und Entscheidungen bereit, die der Auftrag braucht. Angaben zu den eigenen Systemen und Daten müssen zutreffen. Fehlt eine Mitwirkung, verschieben sich die Termine um die Dauer der Verzögerung.
Der Auftraggeber sichert seine produktiven Daten selbst, soweit der Auftrag keine andere Sicherung nennt. Zugangsdaten gibt er nur in dem Umfang weiter, den die Arbeit erfordert, und er entzieht sie, wenn der Auftrag endet.
5. Änderungen
Eine Änderung von Umfang, Systemen oder Ergebnis wird nur wirksam, wenn beide Seiten sie in Textform festhalten. Mündliche Wünsche während der Arbeit gelten als Anregung, bis sie so bestätigt sind.
6. Abnahme
Ist eine Abnahme vereinbart, prüft der Auftraggeber das Ergebnis anhand der Leistungsbeschreibung. Die Frist dafür steht im Auftrag. Fehlt eine Frist, prüft er in angemessener Zeit. Das Ergebnis gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber es produktiv verwendet oder die Frist ohne konkrete Mängelmeldung verstreicht.
7. Fremde Software und Schnittstellen
Open-Source-Komponenten und Software Dritter bleiben unter ihren eigenen Lizenzen. Schnittstellen, Modelle und Dienste, die der Auftraggeber oder ein Dritter betreibt, liegen außerhalb unserer Leistung, soweit der Auftrag uns den Betrieb nicht ausdrücklich überträgt. Steht ein solcher Dienst nicht zur Verfügung, ruht die davon abhängige Arbeit, bis er wieder erreichbar ist.
8. Nutzungsrechte
Mit der Abnahme erhält der Auftraggeber das einfache Recht, das für ihn erstellte Ergebnis im eigenen Unternehmen zu nutzen. Werkzeuge, Vorlagen und Methoden, die wir schon vor dem Auftrag hatten oder unabhängig davon entwickelt haben, bleiben bei uns. Eine Weitergabe des Ergebnisses an Dritte oder eine Veröffentlichung des Quelltexts braucht eine eigene Vereinbarung.
9. Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln Informationen aus dem Auftrag vertraulich, solange sie nicht öffentlich bekannt sind. Die Pflicht gilt über das Ende des Vertrags hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Kundeninhalte verwenden wir nicht, um öffentliche Modelle zu trainieren, außer der Auftrag sagt das ausdrücklich.
10. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung. Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen wir vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit das Gesetz ihn verlangt.
11. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber teilt uns Mängel unverzüglich und nachvollziehbar mit. Bei einem berechtigten Mangel bessern wir nach.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in der Höhe des vorhersehbaren Schadens. Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Laufzeit und Beendigung
Ein Einzelauftrag endet mit der vereinbarten Leistung. Eine fortlaufende Betreuung gibt es nur, wenn der Auftrag sie nennt. Dann gelten Laufzeit und Beendigung aus diesem Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Erklärung braucht Textform, E-Mail an hallo@kifuerkmu.at genügt.
14. Widerruf
Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Die Belehrung steht auf der Seite Widerruf. Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzregeln des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Gerichtsstand für Unternehmer ist St. Pölten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.